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"subject": "Anzahl und Standorte von Videokameras im öffentlichen Raum [#31366]",
"content": "Ihre Anfrage zu Videokameras über das Portal fragdenstaat.de\n \nSehr geehrtAntragsteller/in\n \ndie E-Mail mit Ihrer Nachfrage zu Videokameras über das Portal\nfragdenstaat.de ist im Büro des Oberbürgermeisters der Hanse- und\nUniversitätsstadt Rostock eingegangen. Zur ursprünglichen Anfrage konnte\nleider kein Posteingang festgestellt werden, daher die verzögerte\nAntwort. \n \nAuf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist ein Antrag auf der Basis\ndes Informationsfreiheitsgesetzes M-V nur zulässig, wenn ein Zugang\neröffnet und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur\nversehen ist. Diese Voraussetzung ist in diesem Fall nicht gegeben.\nDennoch beantworten wir gern Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung\nstehenden Rechtsrahmens.\n \nIn der Hanse- und Universitätsstadt Rostock überwachen in der Regel nur\nOrdnungsbehörden öffentliche Plätze. Unter den öffentlich zugänglichen\nEinrichtungen im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt gibt es\njedoch mehrere, die aus verschiedenen Gründen mit Videotechnik überwacht\nwerden.\n \nHierzu gehören zum Beispiel Kameras an folgenden Orten:\n \n- an Schulen nach Schulschluss zur Verhinderung von Vandalismus \n- auf dem Gelände des Rathauses Neuer Markt 1 und im Gebäude\n- an einzelnen Verkehrsknotenpunkten zur gelegentlichen\nVerkehrszählung\n- auf dem Gelände von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber\n- im Kulturhistorischen Museum zum Schutz der Kulturgüter\n \nDie Speicherdauer der Aufnahmen dieser Kameras reicht von keiner\nSpeicherung (Verkehrszählung) bis zu wenigen Wochen. Eine\nAufschlüsselung der Kosten von bestehenden und geplanten Anlagen ist\nnicht möglich.\n \n \nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Hanse- und Universitätsstadt Rostock",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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