HTTP 200 OK
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"subject": "Personenkontrllen Flughafen Weeze NRW [#32700] - Az. 402- 13.05.01",
"content": "Sehr geehrter Herr Klassen,\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 07.08.2018 an das Ministerium des Inneren NRW. Ihre E-Mail wurde an mich als zuständige Luftsicherheitsbehörde für den Flughafen Niederrhein in Weeze zur Beantwortung weitergeleitet. In Ihrer E-Mail äußern Sie Ihr Unverständnis darüber, dass eine vollverschleierte Frau („nur ein Sehschlitz in Ihrer Kopfverschleierung“) überhaupt nicht kontrolliert worden sei, während alle anderen Passagiere Schuhe, Gürtel und Metallgegenstände für die Kontrolle ablegen mussten. Ihre Befürchtung, dass vollverschleierte Personen nicht kontrolliert werden. ist unbegründet.\r\nBei allen Fluggästen muss hinreichend sichergestellt werden, dass kein verbotener Gegenstand nach §11 LuftSiG mitgeführt wird. Kann nicht ermittelt werden, ob ein Fluggast verbotene Gegenstände mitführt, so ist diesem der Zugang zum Sicherheitsbereich zu verwehren.\r\nIn der Lebenswirklichkeit gibt es Situationen, in denen die zur Verfügung stehenden Kontrollmethoden individuell und auf besondere Umstände ausgelegt, angewendet werden müssen. Dies ist beispielsweise bei Gipsverbänden, medizinischen Prothesen und religiösen Kopfbedeckungen der Fall. Das ändert jedoch nichts daran, dass immer noch hinreichend sichergestellt werden muss, dass keine verbotenen Gegenstände mitgeführt werden. Das Ablegen von jeglichen metallischen Gegenständen vor dem Durchschreiten der Torsonde bzw. des Sicherheitsscanners dient der Vereinfachung des Kontrollvorganges. Entscheidend für die weitere Kontrolle ist es, ob beim Durchschreiten der Torsonde bzw. des Sicherheitsscanners ein Alarm ausgelöst wird. Wenn bei den Passagieren kein Alarm ausgelöst wird, gelten sie als kontrolliert und erlangen Zutritt zum Sicherheitsbereich.\r\nWird beim Durchschreiten einer Torsonde bzw. eines Sicherheitsscanners ein Alarm ausgelöst, so erfolgt eine Durchsuchung des Fluggastes. Diese Durchsuchung wird ggf. in extra hierfür vorgesehenen Kontrollkabinen und Diskretionsbereichen, in denen beispielsweise religiöse Kopfbedeckungen abgenommen und kontrolliert werden können, durchgeführt.\r\nSo ist hinreichend sichergestellt, dass keine Fluggäste unkontrolliert Zutritt zum Sicherheitsbereich erlangen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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