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    "content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\nvielen Dank für Ihre Antwort.\nMir geht es darum, die Vorgehensweise des Statistischen Bundesamts im Falle der speziellen Unternehmen zu erfahren. Ich habe als Beispiel 2 Unternehmen genannt.\n\nDa Sie keine Informationen über einzelne Unternehmen geben können, schreiben Sie mir bitte nur über die Situation.\n\nSituation:\nBundesländer gründen per Staatsverträgen eigene Unternehmen. Auch Liquidierung dieser Unternehmen läuft nach diesen Staatsverträgen ab. Zur Finanzierung dieser Unternehmen werden in jedem Bundesland eine spezielle öffentliche Abgabe eingeführt. Statistisches Bundesamt bucht diese Abgabe in der Statistik als Steuer.\n\nFazit: von den Bundesländern per Staatsverträgen gegründete Unternehmen, die vollständig durch öffentliche spezielle Abgabe (in Statistik: Steuer) finanziert werden, sind komplett von Bundesländern abhängig.\n\nFrage: werden diese Unternehmen von Statistik als Teil der Bundesländer betrachtet und somit als Teil des Staates? Falls nicht, warum nicht? Da aus Sicht der Statistik diese Unternehmen vom Steuer finanziert werden und müssten somit zwangsläufig zu Bundesländern und somit zum Staat gehören.\n\nhttps://fragdenstaat.de/anfrage/rundfunkunternehmen-zdf-und-deutschlandradio/\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 32888\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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