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    "subject": "Ihre IFG-Anfrage zur E-Privacy-Verordnung",
    "content": "Sehr geehrter Herr Dachwitz,\n\nmit Schreiben vom 13. Juli 2018 haben Sie Informationen zu den laufenden Beratungen zur E-Privacy-Verordnung beantragt. Leider hat mich nur Ihre Nachfrage vom 16. August, nicht aber der eigentliche  IFG-Antrag erreicht. Sollte es sich um ein Büroversehen handeln, bedaure ich die dadurch entstandene Nichteinhaltung der Frist.\n\nIch habe Ihre Anfrage über die Webseite (https://fragdenstaat.de/anfrage/treffen-und-dokumente-zur-meinungsbildung-uber-die-eprivacy-reform/) eingesehen.\n\nSie bitten unter Hinweis auf die im Ministerrat am 8. Juni 2018 von Deutschland abgegebene Stellungnahme um \n- eine Liste aller Treffen, die ministeriumsintern, mit anderen Akteuren der Bundesregierung oder mit externen Akteuren zur Diskussion oder Beratung des Verordnungsvorschlags stattgefunden haben (inklusive aller Treffen, bei denen der Verordnungsvorschlag oder Teilaspekte des Reformvorhabens auf der Tagesordnung standen),\n- zu diesen Treffen jegliche Kommunikation, Tagesordnungen, Gesprächsvorbereitungen, Vorlagen, Vermerke, Ergebnissicherungen und sonstigen Unterlagen und Dokumente,\n- zudem jegliche Kommunikation und Unterlagen mit Bezug zu den Beratungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über den Verordnungsvorschlag, die nicht in Zusammenhang mit oben genannten Treffen stehen, sowie\n- unveröffentlichte Gutachten, Studien o.ä. zu dem Verordnungsvorschlag.\n\nIch prüfe Ihren Antrag derzeit, weise aber bereits jetzt darauf hin, dass ich den Antrag in Teilen voraussichtlich werde ablehnen müssen, soweit es sich um Vorgänge handelt, die Teil des laufenden Abstimmungs- und Beratungsprozesses innerhalb der Bundesregierung sind, der nicht beeinträchtigt werden soll (§§ 3 Nr. 3 Buchst. b). Auch bereits abgegebene Stellungnahmen im sind nicht endgültig, sondern müssen anhand des aktuellen Beratungsstandes stets neu geprüft werden. Der aktuelle Beratungsstand kann über das EU-Portal http://eur-lex.europa.eu/procedure/DE/2017_3?rid=1&qid=1497529983217 abgerufen werden. Der Diskussionsstand der europäischen Akteure wird hier sehr gut wiedergegeben und es sind auch freigegebene Ratsdokumente einsehbar.\n\nUnveröffentlichte Gutachten, Studien o.ä. zu dem Verordnungsvorschlag liegen nicht vor. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass seit Vorlage des Vorschlages durch die Kommission im Januar 2017 eine Vielzahl umfangreicher Abstimmungen und Gespräche mit Ressorts und beteiligten Kreisen stattgefunden haben. Die dazu vorliegenden Unterlagen müssten im Einzelnen auf ihre Herausgabe geprüft werden, was mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden ist. Es werden dann voraussichtlich Gebühren anfallen, deren Höhe ich derzeit nicht abschätzen kann.\n\nVor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob sie an dem Antrag festhalten oder Ihn ggfs. auf bestimmte Vorgänge, an denen  Ihnen gelegen ist, konkretisieren wollen. Dies würde dann zur Verringerung des Arbeitsaufwandes erheblich beitragen.\n\nIm Übrigen bin ich als Referent für die E-Privacy-Verordnung fachlich zuständig. Bei Rückfragen können Sie mich jederzeit kontaktieren.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihre IFG-Anfrage zur E-Privacy-Verordnung"
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