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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Sun Grill, Zeven [#32754]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nSie haben am 9.8.2018 über die Webseite „fragdenstaat.de“ um Übersendung eines aktuellen Kontrollberichtes über die Kontrolle in einem Lebensmittelmittelbetrieb (Imbiss) gebeten und Ihren Auskunftsanspruch auf das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) gestützt.\r\nGemäß § 4 (1) Satz 2 VIG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Verbraucher können mit Hilfe des VIG konkrete Auskunft zu bestimmten Erzeugnissen oder Produkten von Behörden verlangen. Aus dem Antrag muss klar erkennbar sein, welche Informationen begehrt werden. In Ihrem Antrag erbitten Sie den letzten Kontrollbericht eines Betriebes. Ihr Antrag zielt darauf ab, Informationen über die gesamte Kontrolle und nicht nur über ein Erzeugnis oder Verbraucherprodukt (§ 1 Anwendungsbereich) zu erhalten. Ein Antrag, mit dem sich der Antragsteller einen Überblick über das breite, bei der Behörde vorhandene Wissen über den Betrieb verschaffen will, stellt einen Rundum- bzw. Ausforschungsantrag dar und ist von dem hinter diesem Gesetz stehenden Zweck nicht gedeckt. Ein derartiger Antrag ist daher abzulehnen.\r\nFalls Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, bitte ich um Angabe Ihrer Adresse.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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