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"subject": "AW: Anlage HS, Saisongeschäft, Jobcenter Kamen (#31361)",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nIhr Antrag nach dem IFG/UIG/VIG vom 29.06.2018 an <<E-Mail-Adresse>> wurde dem Jobcenter Kreis Unna über die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und die Agentur für Arbeit Hamm zuständigkeitshalber zugeleitet. \r\n\r\nIn Beantwortung Ihres Antrages übersende ich Ihnen beigefügt die aktuellen Fachlichen Weisungen als Anlage und ergänzende Erläuterungen zum Sachverhalt.\r\n\r\nFundstelle\r\n\r\nhttps://www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/gesetze-und-weisungen#1478808823843 \r\n\r\n\r\nHierbei handelt es sich um die vom Bundesministerium für Arbeit und \r\nSoziales genehmigten \"Fachlichen Weisungen\" der Bundesagentur für Arbeit \r\nzu den §§ 11 - 11b Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), die die \r\nAnrechnung vorhandener Einkünfte in der Grundsicherung für \r\nArbeitsuchende bestimmen. Zu Ihrer konkreten Fragestellung nach einer \r\nBetrachtung einer selbständigen Tätigkeit als \"Saisonbetrieb\" darf ich \r\nauf den Abschnitt 3.3 hinweisen.\r\n\r\nErgänzend haben Sie die Möglichkeit, unter \r\nhttps://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/metasuche/suche/information?volltext=Hinweise%20f%C3%BCr%20Selbst%C3%A4ndige&zg=buergerinnenundbuerger&dt=pdf \r\ndie \"Hinweise für Selbständige (zur Anlage EKS)\" einzusehen, wo in \r\ngrüner Schrift Erläuterungen zu den Ziffern 1 und 3 (zu Abschnitt 3) \r\ngegeben werden.\r\n\r\nIch bitte jedoch ausdrücklich zu beachten, dass jede einzelne Tätigkeit \r\neigenständig zu betrachten ist. Übt jemand verschiedene Tätigkeiten aus, \r\ndie teilweise oder vollständig saisonabhängig sind und übt er daneben \r\naber auch noch weitere Tätigkeiten ganzjährig aus, so handelt es sich in \r\nGänze betrachtet nicht um ein Saisongewerbe und die Einnahmen sind \r\ngrundsätzlich laufend anzurechnen.\r\n\r\nAusgangspunkt der Bestimmungen zur Ermittlung, Bereinigung und \r\nAnrechnung von Einkünften in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind \r\ndie §§ 11 - 11b SGB II in Verbindung mit der Arbeitslosengeld \r\nII-Verordnung (Alg II-V), einer Rechtsverordnung zum SGB II. Beide Texte \r\nfinden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und \r\nfür Verbraucherschutz namens \r\nhttp://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html mit der \r\nAnfangsbuchstabensuche und der Tastenkombination \"Strg+F\".\r\n\r\nDiese Antwort ergeht per Email wie von Ihnen gewünscht.\r\n\r\nFür ergänzende Fragen im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsrechts stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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