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    "subject": "Rechtliche Prüfung der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang \"Diplom Kirchenmusik\" an der Universität Greifswald [#33068]",
    "content": "Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAlle relevanten Unterlagen (Briefwechsel, Stellungnahmen, Gutachten), die die rechtliche Überprüfung der Prüfungs- und Studienordnung \"Diplom Kirchenmusik\" der Universität Greifswald vom 15.07.2016 betreffen.\r\n\r\nDer Vorgang wurde im Ministerium unter dem Aktenzeichen VII-315-01032-2016/019-001 geführt.\r\n\r\nBitte übersenden Sie insbesondere Dokumente, die Auskunft über diese Fragen geben:\r\n\r\n– Welche rechtlichen Aspekte wurden bei der rechtlichen Prüfung der Prüfungsordnung durch das Ministerium überprüft?\r\n–  Wurde das Ministerium im Einzelnen auf Abweichungen der Prüfungs- und Studienordnung von der Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Universität Greifswald hingewiesen?\r\n– Wurden gegebenenfalls seitens der Universität sachliche Gründe für Abweichung von der Rahmenprüfungsordnung im Sinnen von §13 Abs. 3 Landeshochschulgesetz vorgetragen?\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nIch verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3  Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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