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    "subject": "Re: Insolvenzverfahren IHK-Akademie Oberfraken GmbH 95444 Bayreuth,IN 580/07, Amtsgericht Bayreuth, vermutete Verschleppung [#32826] - BMJV-ID: [7998002]",
    "content": "Sehr geehrte Frau Löffler,\n\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. August 2018.\n\nIch möchte darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen.\n \nIch muss Sie darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wegen der verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit der Gerichte (vgl. Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes) nicht befugt ist, sich zu einem konkreten Verfahren zu äußern oder zu versuchen, ein konkretes Verfahren zu beeinflussen. Darüber hinaus ist es auch nicht Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, rechtliche Beratungen in Einzelfällen durchzuführen. Die rechtliche Beratung obliegt grundsätzlich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (vgl. § 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung).\n \nIch kann Sie lediglich darauf hinweisen, dass Sie grundsätzlich die Möglichkeit haben, gegen gerichtliche Entscheidungen im Insolvenzverfahren ein Rechtsmittel einzulegen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, ein Tätigwerden des Insolvenzgerichts im Rahmen seiner Aufsicht über den (vorläufigen) Insolvenzverwalter (vgl. (§ 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 i. V. m.) § 58 der Insolvenzordnung (InsO)) anzuregen.\n \nIch bedauere, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bundesministerium der Justiz",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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