GET /api/v1/message/102687/?format=api
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    "subject": "AW: Atomtransporte von und zu den Atommüllstätten Ahaus, Duisburg und Jülich [#30903]",
    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nwie ich Ihnen in meiner Nachricht vom 13.7.2018 mitteilte, führt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) im Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe keine Verwaltungsverfahren durch. Deshalb liegen ihm Informationen über die Beförderung  radioaktiver Stoffe nicht vor. Ist die Beförderung radioaktiver Stoffe Gegenstand parlamentarischer Anfragen, bittet das MAGS z.B. die betroffenen Unternehmen, ihm die Informationen in Tabellenform zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht im pdf-Format, was auch bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1065 der Fall war. Die Tabellen sind in den gewünschten Formaten hier nicht vorhanden.\r\n\r\nDeshalb kann ich Ihnen oder der Öffentlichkeit die Tabellen in einem maschinenlesbaren Format nicht zur Verfügung stellen; vgl. § 4 Abs. 1 IFG NRW, § 2 Abs. 4 UIG in Verbindung mit § 2 Satz 3 UIG NRW. \r\n\r\nBeste Grüße",
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    "sender": "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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