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    "content": "Ihre Frage: Wurde seitens SWR die Freiwilligkeit [der Beitragszahlung]\r\nuntersucht? Falls ja, bitte Informationen dazu. Falls nicht, warum nicht?\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\r\n\r\ndiese hypothetische Fragestellung wurde vom SWR nicht untersucht. Der\r\nRundfunkbeitrag ist eine gesetzlich geregelte Abgabe, die auf einem\r\numfassenden Programmauftrag beruht. Dieser Zusammenhang ist essentiell und\r\nkann nicht isoliert voneinander betrachtet werden. Auch ignoriert die\r\nFragestellung das Solidarmodell, das bedürftige Menschen von der\r\nRundfunkfinanzierung ausnimmt (Stichwort Beitragsbefreiung).\r\nFragestellungen dieser Art gehen an der Realität vorbei und liefern zudem\r\nkeinen verwertbaren Erkenntnisgewinn. Genauso gut ließe sich fragen: Wie\r\nviel Steuern wollen Sie freiwillig bezahlen, wie viel Studiengebühren oder\r\nsonstige Abgaben? Lieber mehr oder weniger als bisher? Nur wenige Menschen\r\n­– wenn überhaupt – dürften diese Frage mit „lieber mehr“ beantworten.\r\n\r\nFakt ist: Der Bevölkerung stehen in der dualen Rundfunkordnung im\r\nWesentlichen zwei Modelle zur Auswahl: Das beitragsfinanzierte,\r\nöffentlich-rechtliche Angebot mit umfassenden Programmvorgaben und das\r\nkommerzielle, privatwirtschaftliche Angebot.\r\n\r\nDas kommerzielle Angebot finanziert sich vorrangig entweder über Werbung\r\noder über Abos mit unterschiedlichen Angebotspaketen und Preisstaffeln und\r\nist proft- und gewinnorientiert. Gerade die Bezahlsender sind nur einem\r\ngeschlossenen Kreis zugänglich und stehen als eine Art „Luxusangebot“ nicht\r\nallen zur Verfügung. Weil sich das kommerzielle Angebot auf dem Markt\r\nrechnen muss, sind die inhaltlichen Vorgaben moderater als bei den\r\nÖffentlich-Rechtlichen. Das kommerzielle Angebot besteht meist aus\r\nunterhaltenden Formaten und ist entweder auf das für die Werbeindustrie\r\nrelevante Publikum zugeschnitten oder bedient, im Fall der Bezahlsender,\r\neinen entsprechend zahlungskräftigen Personenkreis.\r\n\r\nDer öffentlich-rechtliche Rundfunk basiert auf einem Solidarmodell, ist für\r\nalle, selbst zahlungsschwache Personenkreise, frei zugänglich und muss auch\r\nFormate bedienen, die sich unter rein kommerziellen Gesichtspunkten nicht\r\nrentieren. Dazu zählen Informationsformate, Kulturformate,\r\nBeratungsformate, Formate für Minderheiten usw. Dafür erhält der Rundfunk\r\nseine Mittel. Der detaillierte Programmauftrag findet sich im\r\nRundfunkstaatsvertrag und in den Satzungen der Rundfunkanstalten\r\nbeschrieben. Kontrolliert wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter\r\nanderem vom Rundfunk- und Verwaltungsrat.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Südwestdeutscher Rundfunk",
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