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"subject": "AW: API Ausgaben für Social-Media Aktivitäten [#32631]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nsämtliche Informationen zu unseren Ausgaben für Social-Media-Aktivitäten können Sie der beigefügten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag entnehmen. Ab S. 16 finden Sie die Daten des BMAS.\r\nSummiert ergeben sich für 2016 Ausgaben in Höhe von 23.093,35€, für 2017 in Höhe von 72.773,98€.\r\n\r\nKatharina M. Kramer\r\n\r\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\r\nReferat KS2 „Öffentlichkeitsarbeit und Internet“\r\nWilhelmstraße 49\r\nD-10117 Berlin\r\nTel.: +49 (0) 30-18527-2166\r\nFax: +49 (0) 30-18527-2236\r\nMail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\n\r\nVon: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nGesendet: Montag, 6. August 2018 09:46\r\n\r\nAn: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nBetreff: API Ausgaben für Social-Media Aktivitäten [#32631]\r\n\r\n\r\n\r\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\n\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\n\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n\r\n\r\nAuf welche Höhe beliefen sich die Ausgaben für Social Media-Aktivitäten in den Jahren 2016 und 2017? Die Angaben für bitte für beide Jahre jeweils separat aufschlüsseln.\r\n\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\n\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\n\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\n\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\n\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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