GET /api/v1/message/102840/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/102840/",
    "id": 102840,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/stelle-wird-von-offiziellen-statistik-nicht-erfasst/#nachricht-102840",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/33128/",
    "sent": true,
    "is_response": false,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": null,
    "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/842/",
    "status": null,
    "timestamp": "2018-08-29T10:02:46.434612+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW: Rückfrage und Eingangsbestätigung: Stelle wird von offiziellen Statistik nicht erfasst (A-IR/11100100-IF30233) [#33128]",
    "content": "Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30233\n\nSehr geehrte<Information-entfernt>\nvielen Dank für Ihre Meldung.\n\nZusätzliche Information:\nEs geht um Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). \n\nDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20.02.1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.\n\nInformation des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz: \"leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) derzeit nicht in unseren Statistiken geführt wird.\"\n\n1. Ministerpräsidenten der Länder gründen die Kommission. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.\n2. Jeder Ministerpräsident entsendet je ein Mitglied in die Kommission.\n3. Kommission ist an eine Staatskanzlei angegliedert.\n4. Kommission dient der Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Ergebnisse der Kommission ist die Grundlage der Festlegung der öffentlichen Abgabe der Länder (Rundfunkbeitrag).\n5. Kommission wird vollständig durch öffentliche Abgabe der Länder (Rundfunkbeitrag) finanziert.\n6. Kommission wird von der offiziellen Statistik nicht erfasst. \n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 33128\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW: Rückfrage und Eingangsbestätigung: Stelle wird von offiziellen Statistik nicht erfasst (A-IR/11100100-IF30233) [#33128]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30233\n\nSehr geehrte<Information-entfernt>\nvielen Dank für Ihre Meldung.\n\nZusätzliche Information:\nEs geht um Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). \n\nDie Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wurde am 20.02.1975 durch Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder errichtet. Die KEF ist an die rheinland-pfälzische Staatskanzlei angegliedert.\n\nInformation des Statistischen Landesamts Rheinland-Pfalz: \"leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) derzeit nicht in unseren Statistiken geführt wird.\"\n\n1. Ministerpräsidenten der Länder gründen die Kommission. Gesetzliche Grundlage der KEF ist der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag.\n2. Jeder Ministerpräsident entsendet je ein Mitglied in die Kommission.\n3. Kommission ist an eine Staatskanzlei angegliedert.\n4. Kommission dient der Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten. Ergebnisse der Kommission ist die Grundlage der Festlegung der öffentlichen Abgabe der Länder (Rundfunkbeitrag).\n5. Kommission wird vollständig durch öffentliche Abgabe der Länder (Rundfunkbeitrag) finanziert.\n6. Kommission wird von der offiziellen Statistik nicht erfasst. \n\nMit freundlichen Grüßen\n"
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\nAnfragenr: 33128\nAntwort an: "
        ],
        [
            true,
            "<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\n\nPostanschrift\n"
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
        ]
    ],
    "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
    "status_name": null,
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}