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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ngerne beantworten wir Ihre Rückfrage vom 22.08.2018 zu unserem IFG-Bescheid (Az.: A-IR/1110100-IF30232) nach Rücksprache mit der Fachabteilung im Rahmen einer einfachen Auskunft wie folgt:\r\n\r\nWir haben Ihnen in unserer Auskunft im Rahmen des genannten IFG-Bescheid eine allgemein gefasste Antwort in Bezug auf die Zuordnung von öffentlichen Rundfunkanstalten zu institutionellen Sektoren gemäß ESVG gegeben und auf die Metadaten verwiesen. Diese Auskunft ergänzen wir nun um die folgende Information:\r\nEurostat hat jüngst (im Juli dieses Jahres) entschieden, dass die öffentlichen Rundfunkanstalten in Deutschland dem institutionellen Sektor Staat zuzuordnen sind). Die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden die öffentlichen Rundfunkanstalten daher baldmöglichst, zur nächsten umfassenden Revision im Sommer 2019, dem Sektor Staat zuordnen.\r\n\r\nDie zugrundeliegende Entscheidung von Eurostat finden Sie unter folgendem link:\r\nhttp://ec.europa.eu/eurostat/documents/1015035/8683865/Advice-2018-DE-Sector-classification-of-the-DE-public-broadcasting-agencies.pdf/58f841a7-4681-4a18-9908-b672a663710b\r\n\r\nHier wird von Eurostat auch darauf hingewiesen werden, dass eine Finanzierung über Zwangsabgaben nicht automatisch zu einer Zuordnung zum Sektor Staat führen muss. \r\n\r\nDas von Ihnen dargestellte Fazit, wonach ein einzelnes Kriterium (Grad der Finanzierung) für eine Sektorzuordnung ausreichen sollte, wird von Eurostat also nicht geteilt. Eurostat ist jedoch der Überzeugung, dass  eine überwiegende Zahl von Indikatoren für eine Zuordnung der öffentlichen Rundfunkanstalten in Deutschland zum Sektor statt spricht (siehe Seite 13 des Eurostat-Advice).\r\n\r\nWir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und bedanken uns für Ihr Interesse.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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