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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.07.2018, leider war auch dieser E-Mail Ihr konkretes Anliegen nicht eindeutig zu entnehmen. Insofern bedauern wir es sehr, dass unser Angebot für ein kurzes Telefongespräch von Ihrer Seite ohne Reaktion blieb.\r\n\r\nZusammenfassend möchten wir Ihnen mitteilen, dass uns zum Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)-Vorhaben Nr. 6 von Conneforde über Cloppenburg Ost bis nach Merzen Schreiben von Bürgerinitiativen und Bürgern sowie der Kommunalverwaltung und von Mitgliedern des Deutschen Bundestages vorliegen, in denen es insbesondere um Einladungen zu Protestaktionen oder Vorortbesuchen sowie um die Übermittlung von Stellungnahmen und Informationen geht.\r\n\r\nVor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass die uns vorliegenden Informationen persönliche Daten Dritter oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten, so dass Interessen Dritter betroffen sind. Sofern Sie nicht mit der Schwärzung der entsprechenden Informationen und Daten einverstanden sind, wären Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Darüber hinaus bitten wir nochmals zu beachten, dass die Informationserteilung entgegen Ihrer Einschätzung keine einfache Auskunft wäre. Die Bearbeitung ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden. Insbesondere Drittbeteiligungsverfahren verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand, der entsprechend zu berücksichtigen wäre. Nach § 12 Abs. 1 UIG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.2 der Umweltinformationsgebührenverordnung ist mit einer Rechnungsstellung von Gebühren für die Erteilung einer schriftlichen Auskunft auch bei Herausgabe von Abschriften im Rahmen von 30 bis 250 Euro zu rechnen.\r\n\r\nBitte teilen Sie uns schriftlich oder per E-Mail mit, ob Sie die anfallenden Kosten übernehmen und mit der Schwärzung persönlicher Daten Dritter sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden sind.\r\n\r\nBis zu einer Rückantwort setze ich die Bearbeitung Ihres Antrages aus.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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