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"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. August 2018. Sie bitten darin um Übersendung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften sowie von Regelungen und Verträgen, die das Gehalt von Geistlichen der Landeskirchen und Diözesen betreffen. \r\nLandeskirchen und Diözesen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und als solche ordnen und verwalten sie ihre Angelegenheiten selbständig. Es ist danach ausschließlich Sache der jeweiligen Kirche zu bestimmen, welche Ämter in ihr bestehen, welche Anforderungen an die Person des Amtsinhabers zu stellen sind und welche Rechte und Pflichten - unter anderem auch die Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - mit dem Amt verbunden sind. Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg kann mangels Zuständigkeit hierzu keine Angaben machen. Hinsichtlich Ihrer Fragen können Sie sich jedoch direkt an die jeweiligen Landeskirchen bzw. Diözesen in Baden-Württemberg wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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