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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\n\n\nIhr Antrag nach § 4 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen ist beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen eingegangen.\n\n\n\nDa uns die von Ihnen angefragte Übersicht über die Gesamtkosten für den benannten Polizeieinsatz nicht vorliegt, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Das Verfahren sieht in § 5 Absatz 2 Satz 3 IFG NRW die Schriftform für die Ablehnung eines Antrags vor. Aus diesem Grund bitte ich um Mitteilung Ihrer Meldeanschrift, an die ich mein Schreiben mit Zustellungsurkunde übersenden kann.\n\n\n\nDie Örtlichkeit des Polizeieinsatzes liegt im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Köln, Autobahnpolizeiwache Eschweiler. Daher könnten die von Ihnen erfragten Informationen bei der Kreispolizeibehörde Köln vorliegen. Insofern dürfte eine Kontaktaufnahme mit dieser Behörde zielführender sein.\n\n\n\n\n\nFreundliche Grüße",
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