HTTP 200 OK
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"subject": "Ihre Anfrage auf Einsicht in Gutachten in Bezug auf die Schulbauoffensive",
"content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\nsehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nauf Ihre Anfrage vom 15. Juli 2018, mit der Sie die Einsicht in sämtliche Gutachten begehren, die die HOWOGE bisher in Bezug zur sogenannten Schulbauoffensive in Auftrag gegeben hat, teilen wir Ihnen erneut mit, dass wir die begehrten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen werden. Die entsprechenden Gutachten wurden für die HOWOGE erstellt. Die HOWOGE ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Gutachten Ihnen oder Dritten offenzulegen.\r\n\r\nWir haben uns den Sachverhalt auf Ihre Nachfrage hin noch einmal vertieft\r\nangesehen, bleiben jedoch bei unserer Bewertung, dass Sie keinen Anspruch\r\nauf Informationszugang aus § 3 Abs. 1 IFG Berlin gegen die HOWOGE haben. Wie bereits mit E-Mail vom 17. Juli 2018 dargestellt, ist die HOWOGE keine öffentliche Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 IFG Berlin, da sie nicht mit der Ausübung hoheitlicher Befugnisse betraut ist. Die Tätigkeit der HOWOGE im Zusammenhang mit der Schulbauoffensive ist - ebenso wie die Kerntätigkeit der HOWOGE im Bereich des sozialen Wohnungsbaus - eine Tätigkeit, die im öffentlichen Interesse liegt, aber vollständig mit Mitteln des Privatrechts auskommt und keine hoheitlichen Befugnisse erfordert. Zur Offenlegung von Informationen ist die HOWOGE daher nicht auf der Grundlage des IFG Berlin verpflichtet.\r\n\r\nEin weiterer Anspruch, auf den Sie ihre Anfrage stützen könnten, ist nicht\r\nersichtlich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre Anfrage auf Einsicht in Gutachten in Bezug auf die Schulbauoffensive"
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"sender": "HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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