GET /api/v1/message/108709/?format=api
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    "subject": "kein Verlust der Garantie durch die freie Wahl eines Smartphone Betriebssystems [#34794]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDas Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat mich an Sie verwiesen. Daher leite ich meine Frage an Sie weiter:\r\nIch möchte gerne selbst bestimmen, welches Betriebssystem ich auf meinem Handy installieren möchte.\r\nBei Computern kann man diese ohne Betriebssystem kaufen und ich kann selber bestimmen, welches\r\nBetriebssystem ich installiere. Bei Handys geht dies zur Zeit leider nicht, da wir ein Duopol haben, die\r\nMarktmacht wird auf Apple und Google aufgeteilt. Ich fordere daher ein Gesetz, dass die Hersteller\r\nvon Smartphones zwingt ihre Betriebssysteme auf Speicherkarte zu installieren, so wie es z.B. auch bei\r\ndem Kleincomputer Raspberry Pi möglich ist, dann kann ich schon im Voraus ein System auf die Karte\r\nspielen, womit ich mein Smartphone dann betreiben möchte. Sollte ich das Smartphone dann\r\nirgendwann verkaufen, kann der neue Besitzer ohne großen Aufwand sein bevorzugtes Betriebssystem\r\nbenutzen. Zur Zeit geht dies wohl leider nicht, weil die Smartphones mit fest verdrahteten Speichern\r\nfür das Betriebssystem ausgestattet sind. Weiterhin möchte ich, dass ich meine Garantie nicht verliere,\r\nwenn ich ein anderes Betriebssystem installiere, als der Hersteller schon vorinstalliert hat. Es sollte\r\nPflicht sein, dass der Hersteller alle Betriebssysteme ausweist, die von diesem Handy unterstützt\r\nwerden und das dies schon vor dem Kauf ausgezeichnet sein muss. Meine Frage ist nun:\r\n- Welche Gesetze gibt es bereits dazu?\r\nVielen Dank für Ihr Mühe.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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