HTTP 200 OK
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"subject": "Re: Anzahl (hauptamtliche) Mitarbeiter [#35348]",
"content": "Sehr geehrter Herr Beier,\n\ndanke für Ihre E-Mail vom 30.12.2018.\n\nNach Prüfung der Sach- und Rechtslage kommen wir zu dem Ergebnis, dass\nAuskunftsansprüche gegen den uni-assist e.V. aus den von Ihnen genannten\nGesetzen nicht bestehen.\n\nDer uni-assist e.V. ist ein im Land Berlin eingetragener\nprivatrechtlicher Verein, der weder eine Behörde des Landes Berlin noch\neine Behörde des Bundes ist. Er erbringt lediglich verfahrenstechnische\nUnterstützungsleistungen für Hochschulen ohne selbst an Forschung oder\nLehre mitzuwirken. Damit bestehen weder nach dem IFG (Bund) noch nach\ndem IFB (Berlin) Auskunftsansprüche.\n\nEr ist auch keine informationspflichtige Stelle nach § 2 Abs. 1 UIG,\nwobei die Haushaltsplanung des uni-assist e.V. ohnehin auch keine\n„Umweltinformation“ im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG darstellt.\nDer uni-assist e.V. ist auch keine Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 VIG,\ndie aufgrund gesetzlicher Vorschriften öffentlich-rechtliche Aufgaben\noder Tätigkeiten wahrnimmt, die der Erfüllung der in § 1 des\nLebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zwecke oder bei\nVerbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit\nnach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund\ndes Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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"Re: Anzahl (hauptamtliche) Mitarbeiter [#35348]"
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