HTTP 200 OK
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"content": "Sehr geehrter Herr Leiwandner,\nleider konnte hier eine Entscheidung über die Weitergabe von Informationen an Sie noch nicht getroffen werden, ich muss daher noch einmal um Geduld bitten.\nIch darf an dieser Stelle schon einmal darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit einer eventuellen Weitergabe von Dokumenten gemäß der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW Gebühren entstehen werden.\nGemäß § 3 Abs. 2 der VerwGebO IFG NRW kann für die Übermittlung von Informationen, je nach Aufwand, eine Gebühr i.H.v. 10,00 € bis 1000,00 € erhoben werden.\nFür die Zustellung eines entsprechenden Gebührenbescheides darf ich Sie insofern -erst einmal vorsorglich- vorab um eine zustellfähige Postanschrift bitten.\nFür Ihr Verständnis bedanke ich mich.\nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag\n\nNorbert Steinbacher\nBezirksregierung Düsseldorf\nDezernat 21 - Allgemeines Ordnungsrecht\nAm Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf\n<<E-Mail-Adresse>>\nTel.: 0211 475 2020\nFax: 0211 475 2974\nwww.brd.nrw.de\n\n\n\n",
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