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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]",
"content": "wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG.\r\n\r\nAuf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers müssen wir diesem gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) mitteilen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Wir fordern Sie daher dazu auf, den von Ihnen vorgetragenen Widerspruch (\"Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.\") zurückzunehmen. Sofern uns eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht bis zum 05.02.2019 zugeht, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen.\r\n\r\nFalls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen, ist zur weiteren Bearbeitung die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingeht, kann diese Frist womöglich nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]"
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"sender": "Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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