GET /api/v1/message/131207/?format=api
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    "subject": "Rückmeldung erforderlich - Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (Rokkos)",
    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\n\r\nhiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages.\r\n\r\n\r\nInformationen zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe nach DSGVO\r\n\r\n\r\nZum VIG-Antragsverfahren gehört auch, dass wir auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers kraft Gesetzes dem Betrieb Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen müssen (siehe auch § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG). Ohne konkrete Nachfrage erhält der Betrieb selbstverständlich nur Informationen über den Antragsinhalt.\r\n\r\n\r\nEs besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 DSGVO.\r\n\r\n\r\nBitte teilen Sie uns innerhalb einer Woche per Mail mit, ob Sie\r\n\r\n\r\na) Ihren VIG-Antrag zurücknehmen oder\r\n\r\n\r\nb) der Informationsweitergabe zustimmen.\r\n\r\n\r\n\r\nWenn Sie Ihren Widerspruch bzw. Antrag nicht zurücknehmen, ist eine weitere Bearbeitung nicht möglich und wir werden Ihren VIG-Antrag ablehnen.\r\n\r\n\r\n\r\nWeiteres Verfahren\r\n\r\n\r\nFalls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen:\r\n\r\n\r\nDa der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen.\r\n\r\n\r\n\r\nDen Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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