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    "subject": "AW: Kontrollbericht zu Ying-Yang, Bad Bevensen [#43496]",
    "content": "Sehr geehrter Antragsteller,\n\nhiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach § 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 16.01.2019.\n\nUnter den von Ihnen angegebenen Adresse ist kein Betrieb gemeldet. Ich gehe davon aus, dass Sie den Betrieb Ying-Ying, Bahnhofstr. 7a, 29594 Bad Bevensen meinen.\n\nIn Ihrem Antrag widersprechen Sie einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.\n\nNach § 5 Abs. 2 VIG habe ich allerdings auf Nachfrage des Betriebes Ihren Namen und Anschrift dem Betrieb offenzulegen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die Mitteilung zu verweigern besteht hier nicht.\n\nIch bitte um Mitteilung, ob Sie trotz dieses Umstandes Ihren Antrag aufrechterhalten. Sollte ich bis spätestens 08.02.2019 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten.\n\nAußerdem bitte ich zur Sicherstellung Ihrer Identität um Übersendung Ihres Personalausweises in Kopie (Vorder- und Rückseite). Alternativ können Sie Ihre Identität auch unter Vorlage Ihres Personalausweises bei mir im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Uelzen, zu den Geschäftszeiten nachweisen. Ich empfehle die vorherige Vereinbarung eines Termins. Ohne Nachweis Ihrer Identität kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden.\n\nEine Herausgabe des Kontrollberichtes ist nicht möglich, da sich in diesem auch solche Informationen befinden, die nichts mit etwaigen festgestellten Abweichungen zu tun haben und nicht bekannt gegeben werden dürfen wie etwa Jahresumsatzzahlen oder die Namen der beider Kontrolle anwesenden Personen. Auch sind sogenannte Global- oder Ausforschungsanträge nicht zulässig. Ich bitte daher um Präzisierung Ihres Antrages und um Mitteilung, welche Informationen zu festgestellten nicht zulässigen Abweichungen Sie konkret begehren.\n\nFerner gehe ich bei Ihrem Antrag davon aus, dass Sie sich an dem Projekt \"Topf Secret\" von foodwatch und FragDenStaat beteiligen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass anders als dargestellt auch von uns aus, unter bestimmten Voraussetzungen, Informationen über Kontrollen veröffentlich werden.\n\nSo informiert nach § 40 Abs. 1a Nr. 2 LFGB die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen, hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich dieses Gesetzes, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens dreihundertfünfzig Euro zu erwarten ist.\nDiese Veröffentlichungen können Sie unter folgenden Link finden:\n\nhttp://www.verstoesse.lebensmittel-futtermittel-sicherheit.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/verstoesse_nach_regionen/hannover_region/\n\nBei Fragen können Sie sich gerne an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landkreis Uelzen wenden.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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