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    "subject": "WG: Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit [#48202]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Dangubic,\r\n\r\n\r\n\r\nder Eingang Ihrer Anfrage wird hiermit bestätigt.\r\n\r\n\r\n\r\nDas Regierungspräsidium Tübingen verfügt über keine Statistik von Einbürgerungen unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit von bosnisch-herzegowinischen Antragstellern oder sonstigen Antragstellern. Die von Ihnen angeforderten Angaben zu:\r\n\r\n1) Die Anzahl der Anträge\r\n\r\n2) Die Anzahl der erfolgten Bewilligungen, aufgeschlüsselt auf §12 StAG Abs. 1 Nr. 1 bis 6\r\n\r\nkönnen somit nicht beantwortet werden.\r\n\r\n\r\n\r\nNach dem Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) müssen diese Angaben statistisch nicht erfasst werden.\r\n\r\n\r\n\r\nVollständigkeitshalber wird noch erwähnt, dass nicht alle Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1-6 StAG beim Regierungspräsidium Tübingen zustimmungspflichtig sind. Somit würde eine manuelle Erhebung ebenfalls keine belastbaren Zahlen ergeben.\r\n\r\nDie Einbürgerungsbehörden bei den Land- und Stadtkreisen im Regierungsbezirk Tübingen verfügen ebenfalls über keine solchen Statistiken und sind dazu auch nicht gesetzlich verpflichtet.\r\n\r\n\r\n\r\nDie gewünschten Angaben können daher von uns nicht zur Verfügung gestellt werden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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