GET /api/v1/message/143113/
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"subject": "Antrag nach der IFS der Landeshauptstadt München vom 02.01.2019",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nhinsichtlich des o.g. Antrages nach der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München können wir Ihnen Folgendes mitteilen:\n\nAuskunftsbegehren nach der IFS der LHM beziehen sich lediglich auf Informationen des eigenen Wirkungskreises, die bei der Stadt, deren Eigenbetrieben oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, bei denen die Landeshauptstadt München Alleingesellschafter ist, vorhanden sind.\n\nInhalt Ihres Antrages ist eine konkrete Lichtsignalanlage bzw. deren Signalprogramme.\n\nInformationsbegehren können jedoch nicht auf das Straßenverkehrsrecht gerichtet sein, da der Vollzug dieses Rechtsgebietes zum übertragenen, und nicht zum eigenen Wirkungskreis gehört (siehe insofern auch die im Internet abrufbaren FAQ´s zur Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München).\n\nDementsprechend ist Ihr Antrag abzulehnen.",
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"Antrag nach der IFS der Landeshauptstadt München vom 02.01.2019"
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