HTTP 200 OK
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"subject": "Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich - Eingangsbestätigung - Zum Dürnbräu, München [#47145]",
"content": "- Wichtig! Rückmeldung zur Antragsbearbeitung erforderlich -\r\n\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\n\r\nhiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres VIG-Antrages.\r\n\r\n\r\nInformationen zum Widerspruch gegen die Datenweitergabe nach DSGVO\r\n\r\n\r\nGemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO.\r\n\r\n\r\nDer Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben.\r\n\r\n\r\nWenn Sie Ihren Antrag nicht bis zum 08.02.2019 zurücknehmen, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln.\r\n\r\n\r\nWeiteres Verfahren bei Aufrechterhaltung Ihres Antrags\r\n\r\n\r\nDa der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen.\r\n\r\n\r\nDen Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Lebensmittelüberwachung",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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