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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Ruhrfeuer. Der Imbiss., Mülheim an der Ruhr [#41040]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\n\r\n\r\nim Nachgang zu meiner Nachricht vom 16.01.2019 möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:\r\n\r\n\r\n\r\nSie haben mit E-Mail vom 15.01.2019 auf Grundlage der §§ 1 und 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG den Zugang zu Informationen bezüglich des Betriebs „“Ruhrfeuer. Der Imbiss“, Mannesmannallee 31 in Mülheim an der Ruhr beantragt.\r\n\r\n\r\n\r\nIn Ihrem Antrag ist Ihre Anschrift unvollständig und Ihr Name ist möglicherweise falsch angegeben. Bitte konkretisieren Sie Ihre Daten!\r\n\r\n\r\n\r\nGemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Fehlen im Antrag vollständige Angaben zur Person, ist eine sachgerechte Prüfung, inwieweit der Antrag missbräuchlich gestellt wurde, nicht möglich. Darüber hinaus hat der beteiligte Dritte – hier der Betreiber des Imbisses – gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Anspruch darauf, den Namen und die Anschrift des Antragstellers zu erhalten.\r\n\r\n\r\n\r\nDarüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)).\r\n\r\nNeben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.\r\n\r\n\r\n\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.\r\n\r\n\r\n\r\nAbschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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