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    "content": "Sehr geehrter Herr, \r\n\r\nam 15.01.2019 haben Sie meinem Amt eine Anfrage nach Verbraucherinformationsgesetz über den Betrieb Kirschgarten, Kirschgartenstr. 8, 65719 Hofheim zugesandt. \r\n\r\nHiermit bestätige ich lhnen den Eingang Ihres o.a. Antrages. \r\n\r\nlch werde den von lhnen benannten Betrieb über das Vorliegen eines Antrages auf Informationszugang informieren. \r\n\r\nAuch wenn von der Anhörung Dritter (des Unternehmers) nach §5 Absatz 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) abgesehen wird, was im Einzelfall zu prüfen ist, darf der Informationszugang gemäß § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem oder der Dritten bekannt gegeben worden ist und diesem ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt worden ist. \r\n\r\nAuf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers muss ich diesem gemäß §5 Abs. 2 Satz 4 VlG Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) mitteilen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ein Widerspruch auf der Grundlage von Artikel 21 DSGVO ist nur im Anwendungsbereich des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e und f zulässig. Eine solche Datenverarbeitung ist vorliegend jedoch nicht gegeben. \r\n\r\nIch fordere Sie daher dazu auf, den von Ihnen vorgetragenen Widerspruch („Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO“) zurückzunehmen. Sofern mir eine entsprechende Erklärung nicht bis zum 11.02.2019 zugeht, betrachte ich Ihren Antrag als zurückgenommen. \r\n\r\nFalls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen, ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages die Beteiligung des Betriebes wie oben beschrieben, erforderlich. Die gesetzliche Amtliche Lebensmittelüberwachung",
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    "sender": "Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
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