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"subject": "Statistiken/Zahlen/Auswertungen zu Rechtsbehelfen nach Art. 78 II DS-GVO [#55323]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte stellen Sie mir Auswertungen (Statisiken, Zahlen) zu Rechtsbehelfen (insbesondere Untätigkeitsklagen) nach Art. 78 II DS-GVO, https://www.datenschutz-wiki.de/DSGVO:Art_78 , zur Verfügung.\r\n\r\nIn Ihrer Antwort zu meiner Anfrage in 2018 \"Beschwerden nach DSGVO; Bearbeitungsstatistiken; Ressourcenmangel; national und europäische Aufsichtsbehörden\", https://fragdenstaat.de/a/32585 , hatten Sie mich auch über die Rechtsbehelfsmöglichkeit informiert:\r\n\"Ihre weiteren Fragen nach einer Beschwerde wegen Untätigkeit und nach einer übergeordneten Aufsichtsbehörde zielen gleichfalls nicht auf eine vorliegende Information. Gleichwohl mache ich darauf aufmerksam, dass die LDI NRW nach Art. 52 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung\r\n(DS-GVO) bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Ausführung ihrer Befugnisse gemäß der DS-GVO völlig unabhängig ist. Daher gibt es keine Stelle, die die Fach- oder Rechtsaufsicht über die LDI NRW wahrnimmt. Wer sich gegen eine Maßnahme der LDI wenden möchte, muss den Rechtsweg beschreiten.\"\r\n\r\nDer BfDI hatte kürzlich in einer Pressemitteilung: Zum 13. Europäischen Datenschutztag: veröffentlicht:\r\n\"Die ersten Monate mit dem neuen Datenschutzrecht zeigen aber auch, dass nicht alle datenschutzrechtlichen Probleme auf einen Schlag gelöst sind. Die bei den deutschen Aufsichtsbehörden seit dem 25. Mai 2018 eingegangenen gut 27.000 Beschwerden und mehr als 12.000 gemeldeten Datenschutzverletzungen zeigen: Wirtschaft und Verwaltung stellen sich auf die Herausforderungen des neuen Rechts ein und die Menschen nehmen ihre Rechte selbstbewusst in Anspruch.\"\r\n\r\nWeitere Zahlen kann der BfDI nicht nennen, da er keine Aufsicht für die LfDI ist und hatte mich an diese verwiesen.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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