HTTP 200 OK
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"content": "Sehr██████████████████\r\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihres oben genannten Antrags vom 27.Januar2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz(VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach 82 Absatz1 Nummer1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. \r\nSie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bis her ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie daraufhin, dass gemäß 85 Absatz2 Satz4 VIG auf Nachfraged es Dritten (hier:betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offenzulegen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. \r\nBitte teilen Sie uns bis spätestens 5.Februar2019 schriftlich, gerne per Mail, mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurück nehmen möchten. So fern uns bis zum vorgenannten Termin keine Rückmeldung vorliegt sehen wir Ihre Anfrage als ErIEaigE an und werden von einer weiteren Bearbeitung absehen.\r\n\r\nBei einer Aufrechterhaltung Ihres Antrags werden wirden von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer2 Ihres Antrags gemäß 85VIG, anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist aufinsgesamt zwei Monate verlängert.\r\nAufgrund der Vielzahl von VIGAnfragen(Stand28.Januar2019 127), die über das Online-Portal „FragDenStaat” hier eingegangen sind, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht fristgerechtgemäß 85Absatz2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden.\r\nDie Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000Euro gemäß 87Absatz1 VIGgebühren-und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Hierüber würden wir Sie rechtzeitig informieren. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch",
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"sender": "Stadt Karlsruhe - Ordnungs- und Bürgeramt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen",
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