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"subject": "Ihre Anfrage nach dem VIG; Az.: 53/19 / Kontrollbericht zu Rohlfs Bäckerei, Hamburg [#44287]",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie haben in dem Fall um Mitteilung gebeten, wenn der betroffene Dritte Ihre Daten erfragt, um in der Folge zu entscheiden, ob Sie den Antrag weiter aufrechterhalten. \r\n\r\nDas Bezirksamt wird den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG anhören und ist gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. \r\n\r\nWir weisen Sie darauf hin, dass die Nachfrage Ihrer Daten nicht an Fristen gebunden ist und somit auch erfolgen kann, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. \r\nWenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. \r\n\r\nSie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nDie Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. \r\n\r\nBezirksamt Hamburg-Nord\r\nFachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt \r\nKümmellstraße 6\r\n20249 Hamburg\r\nFax: 040/4279-04016\r\nTel: 040/42804-6303\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in Antragsteller/in [#44287] <<E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Dienstag, 29. Januar 2019 08:50\r\nAn: Lebensmittelüberwachung (Hamburg-Nord)\r\nBetreff: AW: Ihre Anfrage nach dem VIG; Az.: 53/19 / Kontrollbericht zu Rohlfs Bäckerei, Hamburg [#44287]\r\n\r\n>>>> ACHTUNG: Externe E-Mail. Klicken Sie keine Links an und öffnen Sie keine Dateien, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie den Absender kennen und der Inhalt wirklich vertrauenswürdig ist. <<<<\r\n\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nVielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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