GET /api/v1/message/155982/?format=api
HTTP 200 OK
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Ihr Antrag auf Auskunft vom 01.02.2019",
    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nmit E-Mail vom 01.02.2019 haben Sie beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Ludwigslust-Parchim einen Antrag auf Auskunft über die Ergebnisse von lebensmittelrechtlichen Kontrollen eines Schweriner Gastronomiebetriebes gestellt. Ihren Antrag haben Sie u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) gestützt. Da ich hausintern für die Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG M-V zuständig bin, wurde Ihr Antrag insoweit an mich weitergeleitet.\n\nIch muss Sie allerdings darauf hinweisen, dass es Ihrem Antrag derzeit an der erforderlichen Form fehlt. Gemäß § 10 IFG M-V ist ein Antrag auf Informationen schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Die von Ihnen gewählte Form der E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Insbesondere liegt damit kein schriftlicher Antrag im Sinne der vorgenannten Vorschrift vor. Die Schriftform verlangt nämlich eine handschriftliche Unterzeichnung des Antrages. Weiterhin müsste aus Ihrem Antrag Ihre Anschrift hervorgehen. Sofern Sie mir ein den vorstehenden Anforderungen entsprechendes Schreiben per Fax an meine unten stehende Faxnummer übermitteln würden, würde dies allerdings genügen. Eine Übersendung auf dem Postweg ist nicht zusätzlich erforderlich.\n\nSofern Sie keinen schriftlichen Antrag nachreichen wollen, aber gleichwohl eine Bescheidung Ihres Antrages wünschen, müssten Sie mir zumindest Ihre Anschrift mitteilen, damit Ich Ihnen meine Bescheid auf dem Postweg übermitteln kann.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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