GET /api/v1/message/156360/?format=api
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    "subject": "AW: Ausschreibungen für die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz [#46706]",
    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\n\n\nich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG M-V) beziehen (die übrigen von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze sind ersichtlich nicht anwendbar), erlauben Sie mir folgenden Hinweis:\n\n\n\nGemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V sind Anträge schriftlich (unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift) oder zur Niederschrift zu stellen. Die Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, insbesondere im Hinblick auf die Identität des Antragstellers, den Inhalt der gewünschten Informationen sowie den Fristbeginn nach § 11 IFG M-V. Für eine ordnungsgemäße Antragstellung in elektronischer Form, also einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes, ist gegenwärtig noch kein Zugang vorgesehen (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz M-V). Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag in schriftlicher Form einzureichen, wobei ein per Fax übersandter unterzeichneter Antrag mit zustellungsfähiger Anschrift genügt.\n\n\n\nIch muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderlich Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann.\n\n\n\nFür den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort im Internet ist als Absender nur das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz zu benennen. Ich bitte dies zu gewährleisten.\n\n\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern",
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