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    "subject": "Informationsveranstaltungen zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien [#55781]",
    "content": "Sehr geehrte Frau Abshagen,\r\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 05. Februar 2019 beantragten Sie Informationen zu den Veranstaltungen:\r\n\r\nI. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien\r\n(07.05.2018 in Hamburg)\r\nII. Informationsveranstaltung zum Tiefseebergbau des Nationalen Masterplan Maritime Technologien\r\n(12.02.2019 in Hamburg).\r\n\r\nSie baten darum, Ihnen mitzuteilen, wenn die Informationserteilung entgegen Ihrer Einschätzung gebührenpflichtig ist. Die Bearbeitung der gestellten Fragen ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand insbesondere wegen der Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren verbunden. Da hierfür entsprechende Gebühren nach § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.2 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 30 bis 250 Euro in Rechnung gestellt werden müssen, bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie die Anfrage aufrechterhalten. \r\n\r\nWenn Sie auf die Nennung personenbezogener Daten von Mitarbeitern des BMWi (unterhalb Referatsleiterebene) und der Angestellten der betroffenen Unternehmen / Verbände / sonstigen Dritten verzichten, könnte der Verwaltungsaufwand insoweit – auch kostenmindernd – verringert werden.\r\n\r\nBis zu einer Rückantwort setze ich die Bearbeitung des Antrages aus. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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