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"subject": "Re: Vermittlung bei Anfrage „Security der Flüchtlingsunterkunft Osterbrooksweg 32“ [#55596] [#55596]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nSie haben sich an uns gewandt, da Sie der Auffassung sind, Ihre Anfrage \nsei nicht gemäß den Vorgaben des IZG-SH beantwortet worden.\n\nZunächst ist festzuhalten, dass wir Ihre Ansicht, es lege kein \nInteressenkonflikt vor, nicht teilen können. Angesichts der \naufgeworfenen Fragen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die \nAntworten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 10 Satz 1 Nr. 3 IZG-SH) \nund/oder personenbezogene Daten Dritter (§ 10 Satz 1 Nr. 1 IZG-SH) \nbetreffen könnten. Richtig ist, dass die entgegenstehenden Interessen zu \ngewichten sind. Wie diese Interessenabwägung ausfällt, d.h., ob das \nGeheimhaltungsinteresse als überwiegend zu erachten ist, oder aber - wie \nSie es sehen - das öffentliche Bekanntgabeinteresse, obliegt der \ninformationspflichtigen Stelle. Folglich obliegt die Einschätzung, ob \ndie Informationen herauszugeben sind, auch der informationspflichtigen \nStelle und nicht der Aufsichtsbehörde.\n\nDies vorausgeschickt haben wir Ihre Eingabe zum Anlass genommen und den \nBescheid vom 8.02.2019 einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Unsere \nPrüfung hat ergeben, dass das Begründungserfordernis gem. § 6 Abs. 1 \nSatz 3 IZG-SH nicht eingehalten worden ist. Die mehrfach aufgeführte \nAntwort, dass vertragliche Inhalte aus Gründen des Schutzes privater \nInteressen nicht mitgeteilt werden können, genügt nicht. Auch fehlen \nAusführungen zu der Interessenabwägung.\n\nAus diesem Grunde haben wir uns mit einer Stellungnahmeaufforderung an \ndie informationspflichtige Stelle gewandt (Frist bis einschließlich zum \n15.03.2019).\n\nÜber das weitere Verfahren werden wir Sie unterrichten.\n\nWir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass die Anrufung der \nLandesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein gem. § 14 IZG-SH \nnicht die laufende Widerspruchsfrist (Bescheid vom 8.02.2019) hemmt, \nunterbricht oder in sonstiger Weise berührt. Wenn Sie nicht möchten, \ndass der Bescheid vom 8.02.2019 bestandskräftig wird, müssen Sie \nWiderspruch gegen diesen einlegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, \ndass wir keine weiteren Angaben zu einem etwaigen Widerspruchsverfahren \ntätigen können. Dies würde auf eine allgemeine Rechtsberatung \nhinauslaufen, die das ULD nicht leisten kann und darf.\n\n\n-- \nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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