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    "subject": "AW: Speicherung/Vearbeitung von sensiblen Daten [#57090]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Schramm,\r\n\r\nIhren Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beantworte ich wie folgt.\r\n\r\nZu a)  \"Werden sensible Daten der Leistungsbezieher nach Art. 9 DSGVO gespeichert und/oder verarbeitet?\"\r\n\r\nJa, insbesondere Gesundheitsdaten sind im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem SGB II entscheidungsrelevant. Die Befugnis zur Verarbeitung ergibt sich hierzu aus Art. 9 Abs. 2 lit. b) DSGVO, §§ 67a ff Zehntes Sozialgesetzbuch -SGB X- (siehe insbesondere auch §§ 67a Abs. 1 S. 2, 67b Abs. 1 S. 2 SGB X).\r\nIch verweise insoweit auch auf meine Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO, die Sie auf meiner Homepage unter folgendem Link einsehen können: https://www.iag-gelsenkirchen.de/site/datenschutz/ \r\n\r\nZu b) \" Wie lange werden diese sensiblen Daten gespeichert?\"\r\n\r\nDem Grundsatz der Erforderlichkeit aus § 67c Abs. 1 SGB X folgend kommt es für die Speicherdauer auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine eingehendere Darstellung zu den Speicherdauern findet sich in Ziffer 6 meiner oa. Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO.\r\n\r\nZu c) \"Erfolgt ein Austausch dieser Daten mit anderen Jobcentern bei Änderung der Zuständigkeit?\"\r\n\r\nNein, ein Austausch erfolgt bei Zuständigkeitswechsel nicht, soweit hiermit ein standardisiertes Verfahren gemeint sein sollte. Zu beachten ist jedoch, dass Jobcenter in der Form einer gemeinsamen Einrichtung der Träger nach dem SGB II (vgl. §§ 6, 44b SGB II) gemäß § 50 Abs. 3 SGB II verpflichtet sind,  die durch die Bundesagentur zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik zu nutzen und auf einen auf dieser Grundlage erstellten gemeinsamen zentralen Datenbestand zuzugreifen. Verantwortliche Stelle für die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik nach § 67 Absatz 9 SGB X ist die Bundesagentur. Bei einem Wechsel von einem Jobcenter in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung in ein anderes Jobcenter in der Organisationsform der gemeinsamen Einrichtung greifen also beide Behörden auf denselben Datenbestand zu.\r\n\r\nZu d) \" Wieviele Fälle der letzten fünf Jahre sind bekannt, in denen diese Daten (vor der DSGVO: §3 Abs. 9 BDSG a.F) widerrechtlich gespeichert und/oder vearbeitet wurden?\"\r\n\r\nZur Klärung der Frage, ob hierzu eine amtliche Information im Sinne des  § 2 Nr. 1 IFG vorhanden ist, habe ich eine innerdienstliche Anfrage in die Wege geleitet. Sobald mir eine Antwort vorliegt, erhalten Sie hierzu weitere Rückmeldung.\r\n\r\nIch hoffe, Ihre Anfragen zu a) bis c) damit vollumfänglich beantwortet zu haben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Jobcenter Gelsenkirchen",
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