GET /api/v1/message/160403/?format=api
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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht.\r\n\r\nBei der Beantwortung Ihrer Frage soll bitte nicht das Missverständnis entstehen, die Bundesagentur für Arbeit (BA) sei an Fragen des Umweltschutzes oder des Klimawandels nicht interessiert oder ignoriere diese. Ungeachtet dessen sind Umweltschutzthemen jedoch weder im SGB III noch im SGB II, also den Gesetzesgrundlagen, nach denen die BA ihre Aufgaben wahrnimmt, verankert. Insbesondere gibt es dort keine Rechtsgrundlagen, die der BA aufgeben, sich mit möglichen Auswirkungen des Klimawandels auf den Arbeitsmarkt zu befassen. Umweltschutzthemen bzw. welche Umweltvorgaben Industrieunternehmen beachten müssen, sind in anderen gesetzlichen Grundlagen verankert, für deren Überwachung wiederum andere Behörden als die BA zuständig sind.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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