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    "subject": "terrestrisches Ortungssystem auf 243 MHz und 121.5 MHz [#59068]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAuf der militärischen Luftfahrt-Notfunkfrequenz 243.0 MHz wurden früher Notfunk-Baken (Emergency Locator Transmitters, ELT) betrieben.\r\n\r\nZum 01.02.2009 wurden die satelliten-gestütze Überwachung auf dieser Frequenz eingestellt.\r\nAb diesem Zeitpunkt erfolgte die satelliten-gestützte Überwachung nur noch durch das COSPAS-SARSAT System mit EPIRBs auf 406 MHz.\r\n\r\nSiehe dazu auch:\r\n\r\nhttps://en.wikipedia.org/wiki/Emergency_position-indicating_radiobeacon_station\r\nund\r\nhttps://de.wikipedia.org/wiki/Notfunkbake#Flug-_oder_Milit%C3%A4rnotfunk\r\n\r\nMeine Fragen:\r\n\r\n- Betreibt die Bundesrepublik Deutschland heute noch ein flächendeckendes terrestrisches Ortungssystem für die militärische Luftfahrt-Notfunkfrequenz 243.0 MHz ?\r\n- Wenn ja, können technische Details dazu bereitgestellt werden (Standorte, verwendete Technik) ?\r\n\r\n- Betreibt die Bundesrepublik Deutschland heute noch ein flächendeckendes terrestrisches Ortungssystem für die zivile Luftfahrt-Notfunkfrequenz 121.5 MHz ?\r\n- Wenn ja, können technische Details dazu bereitgestellt werden (Standorte, verwendete Technik) ?\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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