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"subject": "Ihr Antrag auf www.fragdenstaat.de",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nauf Grund Ihres Antrags werden wir ein entsprechendes Verwaltungsverfahren einleiten. Dieses erfordert, dass wir das betroffene Lebensmittelunternehmen anhören. Sollte dieser im Rahmen des Verfahrens die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, müssen wir diesem Verlangen nachkommen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmens ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG).\n\nDieser rechtliche Anspruch entsteht mit der Antragstellung schon vor der Anhörung des Lebensmittelunternehmens zu Ihrem Antrag. Somit entfällt die von Ihnen gewünschte Möglichkeit der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen, sofern im laufenden Verfahren die Herausgabe Ihrer Daten von uns verlangt wird. Die von Ihnen gewünschte Mitteilung und Entscheidung über eine eventuelle Rücknahme des Antrages sieht das VIG nicht vor. Sie müssen sich daher bereits vor Anhörung des Lebensmittelunternehmers entscheiden und uns mitteilen, ob Sie Ihren Antrag vor diesem Hintergrund weiter aufrechterhalten möchten.\n\nSofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird sich aufgrund der zu erfolgenden Anhörung die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. Aufgrund einer Vielzahl gleichförmiger Anträge gehen wir davon aus, dass wir auch diese Frist nicht einhalten werden können und bitten dafür schon jetzt um Verständnis.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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