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"subject": "AW: Re: Projektregularien [#45422]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\n\r\n\r\nherzlichen Dank für Ihre Rückfrage. Richtig, neben der in meiner Antwort vom 6. Februar 2019 genannten und übermittelten Geschäftsordnung des BMU, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien ergänzt, gibt es kein weiteres ministeriumsinternes Regularium, das Vorgaben für alle Projekte des Bundesumweltministeriums enthält. Sie werden festgestellt haben, dass die Geschäftsordnung des BMU für die unterschiedlichsten Teilbereiche des Handelns des BMU sodann auf weitere, spezielle Vorschriften verweist, so wie etwa für die Erstellung von Gesetzentwürfen auf das von mir bereits benannte Handbuch der Rechtsförmlichkeit (vg. GO-BMU, Ziffer 9.4.1). Im Übrigen gilt für das Handeln unseres Hauses - wie auch für das der übrigen öffentlichen Hand - selbstverständlich, dass jegliches Handeln den auf den im jeweiligen Einzelfall anwendbaren Gesetzen zu entsprechen hat (so genannte Gesetzesbindung der Verwaltung, Artikel 20 Absatz 3 Grundgesetz).\r\n\r\n\r\n\r\nIch hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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