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"subject": "Antw: Kontrollbericht zu Vivo, Berlin [#59582]",
"content": "** High Priority **\n\nSehr geehrte/r Antragsteller/in,\n\nIhre Anfrage mittels beigefügter E-Mail ist bei uns eingegangen. Neben\nIhrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle\ndiese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund\nist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen\nRegelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.\nBitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand\nIhrer Anfrage ab.\n\nBei Ihrer Anfrage handelt es sich um einen Antrag auf Zugang zu\nInformationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aus diesem\nGrund darf ich Sie auf die Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG\nhinweisen, der die informationspflichtige Stelle im Falle des Erlasses\neines stattgebenden Bescheids dazu verpflichtet, einem betroffenen\nDritten auf dessen Nachfrage hin Name und Anschrift des Antragstellers\nmitzuteilen. Eine Möglichkeit unter Berufung auf den Datenschutz die\nMitteilung zu verweigern, besteht hier nicht. Ich bitte daher um\nausdrückliche Zustimmung, dass Sie mit der Weitergabe Ihrer Daten\neinverstanden sind, da eine erneute Rückfrage bei Ihnen nach Anforderung\nIhrer Daten durch den Dritten gemäß § 5 Abs. 2 VIG nicht vorgesehen ist\nund daher unterbleiben wird. Sollte ich innerhalb einer Woche keine\nZustimmung zur Datenweitergabe von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus,\ndass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten.\n\nBezirksamt Neukölln von Berlin\nOrdnungsamt\nVeterinärwesen und Lebensmittelüberwachung\nOrd VetLeb L\nPostanschrift: Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin\nDienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin\n\n\nBezirksamt Neukoelln von Berlin\n\nPostadresse:\nKarl-Marx-Strasse 83\n12040 Berlin\n\nE-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur\n\n>>> Antragsteller/in Antragsteller/in [#59582]<<Name und E-Mail-Adresse>>\n27.02.2019 22:46 >>>\nAntrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen\nBetriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\nVivo\nSonnenallee 67\n12045 Berlin\n\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit\ndie Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes\nzur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation\n(Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten\nInformationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.\n\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht\nnicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe\nentgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen\nmitzuteilen.\n\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den\nAnforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder\nanderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren\nsolchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des\nentsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie\nIhre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als\n„geringfügig“ oder „schwerwiegend“).\n\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine\ngebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens\ngebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und\ndabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den\nInformationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.\n\nMit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen\nInformationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats\nzugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer\nForm (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine\nAnfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin,\ndass ein\ne Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne\nvon § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte\nausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich\nmich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um\nWeiterbearbeitung des Antrags.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen",
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