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    "subject": "AW: Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG: Vertrag zwischen Kultusministerium und Stark Verlag [#57196]",
    "content": "Ihre Nachricht vom 14.02.2019 \nGeschäftszeichen 000.257.003-00015\n\nSehr geehrt<< Anrede >>\n\nBezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 14.02.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit.\n\nIn der Frage, ob mein Antrag besonders geschützte Belange Dritter nach § 82 HDSIG (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter) betrifft, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Az.: C-15/16) Informationen, die möglicherweise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis waren, aber zum Zeitpunkt meiner Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sind, im Allgemeinen ihren vertraulichen Charakter verlieren. Da Ihre Haus seit dem Jahr 2014 keine Abituraufgaben mehr zur freien Verwendung herausgibt (vgl. https://www.abiturloesung.de/abitur/Hessen) ist anzunehmen, dass der Vertrag mit dem Stark Verlag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Es ist daher überhaupt fraglich, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 82 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HDSIG in dem angefragten Dokument vorliegen.\nSollte dennoch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis i.S.d. § 82 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HDSIG vorliegen, begründe ich meinen Antrag gem. § 85 Abs. 3 HDSIG wie folgt. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse an dem Vertrag zwischen Ihrem Haus und dem Stark Verlag. Die Aufgaben und Lösungen des Hessischen Zentralabiturs der vergangenen Jahre dienen vielen hessischen Schülerinnen und Schülern zu Abiturvorbereitung. Gleichzeitig werden selbige seit einiger Zeit durch Ihre Haus nicht mehr zur freien Verwendung herausgegeben (vgl. https://www.abiturloesung.de/abitur/Hessen) Dasselbe ergab sich auch bei einer Anfrage nach dem HDSIG (Geschäftszeichen 000.257.003-00004). Dort verweisen Sie ausdrücklich auf die Veröffentlichung der Aufgaben im Stark Verlag und verlangen für die Auskunftserteilung eine Gebühr von fast 500 Euro (https://fragdenstaat.de/anfrage/abituraufgaben-im-fach-mathematik-des-jahres-2017/111619/anhang/bescheid-hessen-abitur-mathematik-2017_geschwaerzt.pdf).\nDas lässt vermuten, dass Sie diese Informationen aufgrund eines Vertrags mit dem Stark Verlag zurückhalten. Da die Abituraufgaben und Lösungen aber für eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern relevant sind haben diese sowie die Öffentlichkeit ein Interesse den Vertrag mit dem Stark Verlag einzusehen. \nIm Übrigen verweise ich bezüglich des hohen öffentlichen Interesses auf die umfangreiche  Medienberichterstattung zu diesem Thema (vgl. https://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-abi-unter-verschluss-1.4331835 , oder auch https://www.heise.de/newsticker/meldung/Initiative-fordert-deutschlandweit-Online-Zugang-zu-alten-Abituraufgaben-4304005.html).\n\nWeitere mögliche Ausschlussgründe gem. § 82 HDSIG kommen nicht in Betracht.\n\nIm Bezug auf die Erhebung der postalischen Adresse gem. § 86 HDSIG teile ich Ihnen mit, dass § 86 HDSIG eine Erhebung der postalischen Adresse nicht vorsieht. § 86 HDSIG sieht auch keine Herausgabe meiner Adresse an beteiligte Dritte vor. Dem beteiligten Dritten ist lediglich schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. §86 HDSIG sieht im übrigen gar keine Weitergabe meiner Daten an beteiligte Dritte vor. Gleichwohl finden Sie, um das Verfahren zu erleichtern, in dieser E-Mail meine Adresse.\n\nVor diesem Hintergrund bitte ich um eine weitere Bearbeitung meines Antrags.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 57196\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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