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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ndas Bezirksamt Altona hat den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informiert. Der Lebensmittelunternehmer besteht darauf, gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen.\r\n\r\nSie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen und mit der Offenlegung Ihrer Daten einverstanden sind, oder ob Sie den Antrag zurücknehmen.\r\n\r\nSofern innerhalb der o. g. Frist keine Rückmeldung von Ihnen eingeht, wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet.\r\n\r\nFreie und Hansestadt Hamburg\r\nBezirksamt Altona\r\nFachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Jessenstraße 1-3\r\n22767 Hamburg\r\nE-Fax.: +49 40 4279-02623\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in Antragsteller/in [#54829] <<E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Samstag, 2. Februar 2019 10:42\r\nAn: Lebensmittelüberwachung (Altona)\r\nBetreff: Kontrollbericht zu Schanzenstern Bio-Restaurant, Hamburg [#54829]\r\n\r\n>>>> ACHTUNG: Externe E-Mail. Klicken Sie keine Links an und öffnen Sie keine Dateien, wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie den Absender kennen und der Inhalt wirklich vertrauenswürdig ist. <<<<\r\n\r\n\r\nAntrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\r\n\r\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nSchanzenstern Bio-Restaurant\r\nKleine Rainstraße 24\r\n20357 Hamburg\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n\r\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.\r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen.\r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“).\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.\r\n\r\nMit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. \r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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