HTTP 200 OK
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"content": "hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 28.01.2019.\n\nEine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das \nVerbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihre \nAnträge dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 \nVIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von \nAnforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und \nEntscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen \ngetroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten \nBetriebsprüfungen wünschen.\n\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer \nAntwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG \nanhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat \nverlängert.\n\nSie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung \nwidersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen \nSituation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch \nnicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen \ndarauf hin, dass gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten \n(betroffener Betrieb) diesem Name und Adresse des Antragstellers offen zu \nlegen ist. Wird der Widerspruch zur Datenweitergabe nicht zurückgenommen \noder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihrer Anträge \nnicht möglich. \n\nBitte teilen Sie uns hierzu bis spätestens 20.03.2019 mit, ob Sie Ihren \nAntrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten oder zurücknehmen möchten. \n\n\nFalls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um \nMitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten \nRoutinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen \nBetriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen.\n\nDie Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand \nvon 1000 Euro gemäß § 7 Absatz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. \nAllerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das \nbetroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg \nbeschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen \nerhoben. \n\nDie Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen \nausschließlich postalisch.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 28.01.2019.\n\nEine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das \nVerbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihre \nAnträge dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 \nVIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von \nAnforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und \nEntscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen \ngetroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten \nBetriebsprüfungen wünschen.\n\nWir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer \nAntwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG \nanhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat \nverlängert.\n\nSie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung \nwidersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen \nSituation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch \nnicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen \ndarauf hin, dass gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten \n(betroffener Betrieb) diesem Name und Adresse des Antragstellers offen zu \nlegen ist. Wird der Widerspruch zur Datenweitergabe nicht zurückgenommen \noder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihrer Anträge \nnicht möglich. \n\nBitte teilen Sie uns hierzu bis spätestens 20.03.2019 mit, ob Sie Ihren \nAntrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten oder zurücknehmen möchten. \n\n\nFalls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, bitten wir weiterhin um \nMitteilung, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten \nRoutinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen \nBetriebsüberprüfungen wie z. B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen.\n\nDie Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand \nvon 1000 Euro gemäß § 7 Absatz 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. \nAllerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das \nbetroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg \nbeschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen \nerhoben. \n\nDie Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen \nausschließlich postalisch.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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