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    "content": "BMVg\nR I 1 - Az 39-22-17/-949\n\n\nBetr.:          Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\nBezug:  Ihr Antrag vom 19.02.2019\n\n\n\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\nmit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 19. Februar 2019 haben Sie \ndarum gebeten, Ihnen \"nähere Informationen zum sog. Rahmenfrachtvertrag\" \nzu übersenden. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: \n\nDer Rahmenfrachtvertrag über Eisenbahntransportleistungen international \nsetzt sich aus drei Elementen zusammen: \n\nGrundleistung ist die Erbringung von Transporten im Regelverfahren und \nohne Einsatzbezug im internationalen Schienenverkehr. \nFür die hochpriorisierten Transporte im Rahmen der Very High Readiness \nJoint Task Force  (VJTF) wurden darüber hinaus gesichert verfügbare \nExpresstransporte für den Einsatzraum mit einer verkürzten \nBereitstellungszeit von wenigen Tagen im Jahr 2019 vereinbart. 2020 sollen \ndie Transporte innerhalb eines geringeren Bereitschaftsgrades zur \nVerfügung stehen, diese sind mit den Bereitschaftszeiten der deutschen \nVJTF -Anteile harmonisiert.\nDaneben enthält der Rahmenvertrag einen verbindlichen Transportplan für \neine Verlegung von Gefechtsfahrzeugen und Containern nach Litauen. \n\nEin genereller Vorrang aller Militärtransporte gegenüber dem zivilen \nPersonenverkehr besteht im Rahmen des vorgenannten Vertrages nicht.\n\nVielmehr bietet die DB Netz AG, die als Eisenbahninfrastrukturunternehmen \nin Deutschland über die Trassen verfügt, jedem \nEisenbahnverkehrsunternehmen die Möglichkeit, eine sog. Expressoption \nhinzuzubuchen. \nMit dieser Expressoption wird gewährleistet, dass ein Zug auf der \nangemieteten Trasse einen Vorrang gegenüber allen anderen Zügen erhält, \nmit denen er im selben Gleisabschnitt zusammentrifft. Dies gilt wiederum \nnicht für sog. dringliche Hilfszüge und Rettungszüge, die generellen \nVorrang genießen. \nAuch im Rahmen der Expressoption sind die Fahrtzeiten und -strecken \nbereits im Fahrplan verankert und führen insoweit nicht zu einer \nVerdrängung/Verschiebung anderer Transporte. Der Vorrang kommt nur bei \naußerplanmäßigen Ereignissen zum Tragen, die zu einer Verschiebung im \nFahrplan führen. Nur dann kann es zum Zusammentreffen mehrerer Züge an \neinem Gleisabschnitt kommen.\nZudem stellt dies auch keinen Sonderfall für Militärtransporte dar, \nsondern kann durch jedes Eisenbahnverkehrsunternehmen in Anspruch genommen \nwerden.\n\nEine solche Expressoption wurde in dem Rahmenfrachtvertrag der Bundeswehr \nmit vereinbart, um den Vorgaben der NATO für eine Verlegung im Rahmen VJTF \nmit sehr kurzen Reaktionszeiten nachkommen zu können. Die VJTF hat den \nhöchsten Bereitschaftsgrad innerhalb der NATO Response Force. Das Gros der \nKräfte muss innerhalb von fünf bis sieben Tagen verlegebereit sein, die \nVorauskräfte innerhalb von zwei bis drei Tagen. \nDie Expressoption wird seitens der Bundeswehr grundsätzlich nur in diesem \nRahmen genutzt und ist nicht der Regelfall bei Militärtransporten auf der \nSchiene.\n\nZusammenfassend ist damit zu sagen, dass Eisenbahntransporte der \nBundeswehr grundsätzlich keinen Vorrang vor Personenzügen genießen, \nsondern wie vergleichbare zivile Transporte behandelt und in den regulären \nFahrplan eingefügt werden. Nur im Ausnahmefall kommt eine Expressoption \nzum Tragen, die aber keine Besonderheit für Militärtransporte darstellt, \nsondern von jedem Eisenbahnverkehrsunternehmen gebucht werden kann\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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