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    "content": "Sehr geehrter Herr Giesen,\r\n\r\nwir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG.\r\n\r\nZur weiteren Bearbeitung ist die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der VIG-Anfragen, die über das Online-Portal „FragDenStaat“ derzeit bei der Stadt Augsburg eingehen, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht in der Regelfrist von zwei Monaten gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG beantworten können. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Unter Ausnutzung der uns zur Verfügung stehenden Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung",
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    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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