HTTP 200 OK
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"subject": "Zwischenbescheid: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Zeichen: 39-0-0381-20",
"content": "Sehr geehrter Herr Beier,\r\n\r\nich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezüglich einer Informationsgewährung zu folgendem Lebensmittelunternehmer\r\n\r\nBachstelze\r\nHamburger Berg 5\r\n99094 Erfurt\r\n\r\nam 15.01.19 erhalten. Ich betrachte diese Mail/dieses Schreiben als Antrag auf Informationsgewährung nach § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG).\r\n\r\nIch werde den betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weitere betroffene Dritte zu Ihrem geltend gemachten Informationsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 ThürVwVfG anhören. Ich weise Sie gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG darauf hin, dass sich die Entscheidungsfrist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG bei einer Beteiligung (Anhörung) des betroffenen Lebensmittelunternehmers auf 2 Monate verlängert. Bei Anträgen, die komplexere Sachverhalte und mehrere Betriebe betreffen, müssen Sie mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Nachdem ggf. eine Antwort des Betroffenen vorliegt, werde ich über Ihren Antrag entscheiden.\r\n\r\nSoweit ich Ihrem Informationsgesuch entspreche, werde ich den o.g. betroffenen Lebensmittelunternehmer oder sonst betroffenen Dritten hiervon nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG durch Bescheid in Kenntnis setzen. Die Informationsgewährung erfolgt dann in der Regel in der beantragten Form etwa 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides - spätestens vor Ablauf der gesetzlichen Frist.\r\n\r\nAndernfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der die Gründe der Ablehnung Ihres Antrages erhält. Hierbei können ggf. kostendeckende Gebühren und Auslagen für die Amtshandlungen im Rahmen des VIG erhoben werden.\r\n\r\nSofern unser Amt nicht über die von Ihnen gewünschte Information verfügt, informieren wir Sie hierüber. Soweit uns eine Stelle bekannt ist, der die gewünschte Information vorliegt, leiten wir Ihren Antrag an diese Stelle weiter und unterrichten Sie über die Weiterleitung.\r\n\r\nDie anliegenden Informationen zum Datenschutz Ihrer personenbezogenen Daten nach der DSGVO bitte ich zu beachten. Diese können Sie im Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in der Johannesstraße 173, 99084 Erfurt sowie unter folgenden Link oder QR-Code einsehen.\r\n\r\nhttp://www.erfurt.de/ef114390\r\n\r\nWeiterhin weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, auf Nachfrage Ihren Namen sowie Ihre Adresse dem betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weiteren betroffenen Dritten offenzulegen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO kann im vorliegenden Fall nicht in Anspruch genommen werden, da sich die Ermächtigung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO ergibt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Zwischenbescheid: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Zeichen: 39-0-0381-20"
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"sender": "Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt",
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