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    "subject": "Überwachungskameras der Stadt Passau [#7264]",
    "content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Stadt Passau den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.\r\n\r\n2. Gibt es eine Aufstellung, wo sich diese Überwachungskameras befinden?\r\n\r\n3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?\r\n\r\n4. Welchen Nutzen sieht die Stadt Passau in der Überwachung des öffentlichen Raums und kann dieser Nutzen statistisch dargelegt werden (Rückgang von Straftaten usw)?\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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