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"subject": "Messergebnisse im Rahmen der Bauartzulassung des Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes Poliscan Speed (mobil) [#7269]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte übersenden Sie mir die konkreten Messdaten (Messaufbau, Messort, Messergebnisse), auf welchen die Zulassung des Geschwindigkeitsmessgerätes Poli Scan Speed beruht, zu, sofern sie 3 ODER MEHR GLEICHZEITIG BEFAHRENE Fahrspuren betreffen. Telefonisch bekam ich von Ihnen bereits die Aussage, dass es solche Messungen nicht gebe, was auch zu Ihrer Referenzanlage auf der BAB, welche nur 2 Fahrspuren hat, passt.\r\n\r\nhttp://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-131/referenzanlagen.html\r\n\r\nPer Mail bekam ich dazu jedoch widersprüchliche Aussagen. Was ist hier korrekt?\r\nDiese Auskunft ist insofern von Interesse, da das Gerät ohne entsprechende Messungen aus meiner Sicht eigentlich nur für maximal 2 Fahrspuren zugelassen sein dürfte.\r\nInsbesondere vor dem Hintergrund Ihrer Richtigstellung:\r\nhttp://www.ptb.de/cms/fachabteilungen/abt1/fb-13/stellungnahme.html\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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