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"subject": "Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Bund): Nichtanwendung rechtsanwaltliche Vertretung bei Beratungshilfe in Strafsachen [#7303]",
"content": "Antrag nach dem IFG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nich bitte um elektronische Auskunft zu folgender Problematik: Gemäß § 2 Abs. 3 Beratungshilfegesetz ist von der Beratungshilfe in Strafsachen die anwaltliche Vertretung ausgeschlossen. In Ursprungsgesetzentwurf zur Beratungshilfe (vgl. BT-Drucksache 8/1713 vom 17.04.1978) ist dies bereits in § 1 Abs. 2 normiert. Leider ergibt sich aus diesem Gesetzentwurf keine Begründung für diesen Sachverhalt. Erteilen Sie mir bitte daher elektronische Auskunft aus welche amtlichen Information sich die Begründung Nichtanwendung rechtsanwaltliche Vertretung bei Beratungshilfe in Strafsachen sich ergibt. Danke im Voraus. \r\n\r\nBitte beachten Sie folgendes:\r\n\r\nGemäß § 1 Abs. 2 IFG i.V.m. § 7 Abs. 3 bitte ausschließlich um elektronische Auskunft. Ergänzend weise ich auf § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG hin, wonach, wenn der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs begehrt, dieser Informationszugang nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden darf. Da die von mir bestimmte Art des Informationszugangs die elektronische Auskunft ist, bitte ich bei Abweichung von dieser Art des Informationszugangs um eine detaillierte Begründung für diese Abweichung.\r\n\r\nSollte die Anfrage auf Grundlage des IFG nicht möglich sein, bitte ich diese als Bürgeranfrage zu behandeln. Danke im Voraus.\r\n\r\nAllgemeine Hinweise: \r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Falls Sie daher meine persönliche E-Mail Adresse benötigen, teilen Sie mir das bitte mit.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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